„Geisshirti“ Oberholz-Rheinblick
Die Weiden befinden sich im Sarganserland, auf Gemeindegebiet von Vilters-Wangs und sind im Besitz der Ortsgemeinde Vilters. Ab ca. 750m erstrecken sie sich bis auf eine Höhe von ca.1200m an der Flanke des Pizol. Diese Alp-Vorweiden werden, von den Alpen Wald und Platten, mit Rindvieh genutzt. In den letzten Jahren hat die Vergandung, (Bewuchs mit kleinen Bäumen, Stauden, Büschen und Dornen), sehr stark zugenommen. Bisherige Versuche, mit schneiden und verbrennen, sind viel zu wenig effektiv. Die Erfahrungen anderer Alpen zeigen: eine effizientere, nachhaltigere Methode, um die Verbuschung in den Griff zu bekommen, als die Beweidung mit Ziegen gibt es nicht. Sie fressen Dornen, Büsche und entrinden Stauden sowie kleine Bäume auf den Weideflächen. Was übrig bleibt, abgestorbenes Material, kann mit viel geringerem Aufwand entfernt werden. Genug Futter, Wasser und natürlicher Schutz bei extremer Witterung, ist auf allen Weiden vorhanden.
Die „Geisshirti“ wurde im Januar 2015 gegründet.
Bewirtschaftungs- Bestösserreglement
(Gilt für alle Bestösser gleichermassen)
Angebot: Ein für Ziegen idealer Lebensraum über die Sommerzeit. Die Weiden werden durch (Mutterziegen mit ihren Gitzi, Übergitzi und Gitzi) genutzt. Eine langfristige Nutzung ist von
der Ortsgemeinde Vilters zugesichert.
Zweck: Rückgewinnung der verbuschten Weiden.
Ziel: Aufbau einer Ziegenherde (ca. 150 Tiere) bis in 4 Jahren.
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Verantwortlichkeit: Mit einem Nutzungsvertrag zwischen Besitzer (Ortsgemeinde Vilters) und Nutzer (Markus Eberle) ist die Zusammenarbeit geregelt. Die Ortsgemeinde Vilters hat keinerlei
Weisungsrecht gegenüber den Bestösser.
Alpmeister: Markus Eberle, Büelstrasse 20A, 8890 Flums, Natel 079 680 95 71, Telefon 081 733 36 33, Mail markuseberle@bluewin.ch, Homepage markuseberle.jimdo.com Er regelt in Eigenverantwortung alle Angelegenheiten der Geisshirti und hat Entscheidungsfreiheit. Er ist Weisungsberechtigt gegenüber allen Beteiligten im Rahmen des Nutzugsvertrages und diesem Bewirtschaftungs- Bestösserreglement.
Sömmerungszeit: Je nach Vegetation von ca. 20 Mai (zweitletzter Samstag im Mai) bis ca. 10 September (zweiter Samstag im September). Auf- und Abtrieb hat von allen Bestössern gleichzeitig zu erfolgen und wird möglichst frühzeitig bekannt gegeben. Der Alpsommer wird nach Möglichkeit mit einer Alpabfahrt beendet. Für Auftrieb und Abholung der Ziegen ist jeder Bestösser selber verantwortlich.
Umzäunung: Die Umzäunung wird mit einem Elektrozaun gemacht. Je nach Situation mit Netz 105 cm, Easy Net 105 cm 4 Querlitzen oder 4 Bänder/Litzen. Die Gewöhnung, an den Elektrozaun, muss unbedingt Zuhause gemacht werden. Tiere, die sich nicht integrieren oder gar weglaufen, müssen sofort abgeholt werden.
Betreuung: Die Ziegen werden hauptsächlich von Markus Eberle betreut. Es wird darauf geachtet, dass die Tiere möglichst jeden Tag kontrolliert werden. Einzelne Kontrollgänge werden von anderen Personen übernommen.
Bestossung: Gesömmert werden Ziegen, Ziegen mit Gitzi mind. 1Mt. alt, Übergitzi, Gitzi entwöhnt mind. 3Mt. alt. Jungböckli, nur wenn vom Tierarzt bescheinigt, kastriert. Keine Böcke, Melkziegen, Zwergziegen und Schafe oder Lämmer. Die Tiere müssen an die Grasweide, sowie Tag und Nacht draussen, gewöhnt sein. Auch Salz und Mineralsalz ist ihnen nicht fremd. Gitzi ohne Mütter mindestens 2 Wochen vorher vollständig entwöhnt. Reinrassige Tiere, aller in der Schweiz anerkannten Ziegenrassen, sind willkommen. Um die bedrohten Rassen zu unterstützen, werden diese bei Überbestossung zuerst berücksichtigt. Jedes Tier trägt, der Grösse entsprechend, eine Glocke/Schelle. Bei Auftrieb wird ein Markierungsschild am Verschluss (alle rechts) angebracht.
Anmeldung: Schriftlich mit Formular, zuhanden Alpmeister. Er bestimmt welche Tiere von welchen Besitzern zugelassen werden.
Provisorische Anmeldung bis spätestens 15 März, telefonisch oder schriftlich. Definitive Anmeldung, mit genauen Angaben, bis 30 April, schriftlich mit Anmeldeformular.
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Zustand der Tiere: Die Ziegen sind gesund und gepflegt. CAE und Pseudotuberkulosefrei. Kein Lippengrind und allg. keine Parasiten. Ca. 1 Woche vor Auftrieb Klauen geschnitten und altersgerecht entwurmt (Bestätigung bei Auftrieb dabei). Die Bestösser haben die Pflicht darauf zu achten, dass durch ihre Tiere keine Krankheiten, Verwurmung, allg. Parasiten, …… auf die anderen Ziegen übertragen werden. Beim Auftrieb werden alle Tiere, aber auch die dazugehörenden Dokumente, kontrolliert. Der Alpmeister kann einzelne aber auch alle Tiere eines Bestössers zurückweisen. Bei Tieren/Beständen mit Verdacht auf Verwurmung, wird eine Kotprobe angeordnet. Auf Grund der Laboruntersuchung, werden bei Bedarf alle Tiere des betroffenen Bestössers, gem. dem Vorschlag vom BGK (Beratung und Gesundheitsdienst für Kleinwiederkäuer), sofort entwurmt. Oder der Alpmeister bestimmt, dass alle Tiere des fehlbaren Bestössers abgeholt werden müssen.
Vor dem Alpwerktag Anfang August, wird von je einem Tier pro Bestösser eine Kotprobe gemacht. Gem. den Resultaten der Laboruntersuchung, entscheidet der Alpmeister zusammen mit dem BGK: ganze Herde entwurmen ja oder nein, wenn ja mit welchen Mittel.
Besuchstag, Alpwerk: Frühzeitig werden 2 Samstage festgelegt. Diese beiden Tage sind zur Pflege der Ziegen aber auch diverser anderer Arbeiten wie Zaun erstellen …. vorgesehen. Jeder Bestösser ist verpflichtet Alpwerk zu leisten. Der Alpwerktag Anfang August für alle Bestösser obligatorisch. Ein Alpwerktag dauert von 06.00 Uhr bis 16.00 Uhr und ist von erwachsenen, arbeitsfähigen Personen zu leisten. Jeder Bestösser (oder ein von ihm organisierter Ersatz) schneidet seinen Tieren die Klauen. Wenn nötig wird gleichzeitig die ganze Herde entwurmt. Die restliche Zeit wird, je nach Bedarf, für verschiedene andere Arbeiten genutzt. Das Alpwerk ist wie folgt zu leisten: bis 10 Tiere mindestens 1 Tag, ab 10 Tiere mindestens 2 Tage. Selbstverständlich dürfen auch zusätzliche Personen dabei sein. Kann aus gutem Grund überhaupt kein Alpwerk geleistet werden, werden 100.- Fr/Alpwerktag verrechnet.
Kosten: Pos. 1 Ziegen, Übergitzi 0.40 Fr/Tag Pos. 2 Gitzi mind. 1Mt. alt bei Ziege säugend 0.10 Fr/Tag Pos. 3 Gitzi ab 3Mt. alt bei Ziege säugend 0.20 Fr/Tag Pos. 4 Gitzi mind. 3Mt. alt entwöhnt 0.30 Fr/Tag Stichtag Alter: Auftrieb
Ein Sömmerungskostenanteil (Pos. 1 von 20.- Fr/Tier) (Pos. 2 von 5.-Fr/Tier) (Pos. 3 von 10.-Fr/Tier) (Pos. 4 von 15.-Fr/Tier) ist spätestens beim Alpwerk Anfang August fällig, der Rest gemäss Abrechnung bei Abtrieb. Die Sömmerungsabrechnung wird auf den Alpabfahrtstag erstellt.
Kosten für Tiere die nicht den ganzen Alpsommer dabei sind: > weniger als die Hälfte der Alptage, anteilig gem. Anzahl Tage > mehr als die Hälfte der Alptage, ganzer Alpsommer > für nicht von Seiten der Alp verschuldete Abgänge, werden verrechnet >für tödlich verunfallte Tiere entfallen die Sömmerungskosten
Mineralsalz, Salz, Tierarztkosten allgemein,……. anteilig zu Lasten aller Bestösser. Entwurmen, Kotproben, anteilig zu Lasten der verursachenden Bestösser. Tierarztkosten für die Behandlung einzelner Tiere zu Lasten Besitzer. Mehraufwand, verursacht durch nicht einhalten der Vorgaben, wird den fehlbaren Bestösser verrechnet.
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Krankheit: Sollten Tiere krank werden, müssen sie aus der Herde genommen werden. Für den Notfall steht ein Krankenstall zur Verfügung. Je nach Befund müssen die Tiere zurück zum Besitzer. Ein eventuell nötiger Tierarzteinsatz wird vorher mit dem Besitzer abgesprochen.
Höhere Gewalt: Wenn die Sömmerung nicht mehr fortgesetzt werden kann: z.B. Krankheiten, Seuchen, ……. müssen die Tiere umgehend abgeholt werden.
Versicherung: Seitens der „Geisshirti“ besteht keine Versicherung.
Versicherung(en) ist (sind) Sache des Bestössers.
Dieses Bewirtschaftungs- Bestösserreglement tritt sofort nach Unterzeichnung in Kraft.
Erstellt Februar 2015 Genehmigt Februar 2015
Alpmeister: Ortsgemeinde Vilters:
Markus Eberle _________________ Thomas Wyss _________________
Flums___________ Vilters__________
Das Bewirtschaftungs- Bestösserreglement
wurde im Dezember 2016 überarbeitet
und tritt ab sofort in Kraft.
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„Geisshirti“ Oberholz-Rheinblick
Anmeldung: Provisorisch bis spätestens 15 März Definitiv mit genauen Angaben bis spätestens 30 April
Zuhanden Alpmeister: Markus Eberle, Büelstrasse 20A, 8890 Flums
Tierliste
Nr. |
Tiernamen |
Ohrenmarke |
Geburts-datum |
Rasse |
Notizen: z.B. Gitzi zu welcher Ziege |
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1 |
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Notizen:__________________________________________________________________________ _________________________________________________________________________________ _________________________________________________________________________________
Bestösser:
Name ____________________________ Natel ____________________________
Vorname ____________________________ Telefon ____________________________
Strasse ____________________________ Mail ____________________________
PLZ Ort ____________________________ Datum ____________________________
„Geisshirti“ Oberholz-Rheinblick
Bestätigung
Diese Bestätigung ist wahrheitsgetreu auszufüllen. Sie muss bei Auffuhr zusammen mit dem Begleitdokument und der definitiven Tierliste abgegeben werden.
Alle meine Tiere sind gesund. Sie sind CAE und Pseudotuberkulosefrei. Sie haben kein Lippengrind und keine Parasiten.
Ca. 1Woche vor Auftrieb Klauen geschnitten und altersgerecht entwurmt.
Am ________ wurden die Klauen geschnitten.
Am ________ sind alle mit_____________________________________ entwurmt worden.
Folgende Jungböckli Ohrenmarke: ______________________________________________
___________________________________________________________________________
wurden Vorschriftsgemäss vom Tierarzt _____________________ kastriert.
Bestösser:
Name ________________________________
Vorname ________________________________
Strasse ________________________________
PLZ Ort ________________________________
Datum ________________________________
Unterschrift ________________________________
Interessiert? Melde dich doch einfach. Ich werde dir die entsprechenden Unterlagen gerne senden.
E-Mail: markuseberle@bluewin.ch Technischer Hinweis:
Homepage: markuseberle.jimdo.com Je nachdem mit welchem Browser sie meine Homepage besuchen, Adresse: Markus Eberle, Büelstrasse 20A, 8890 Flums kann es sein, dass Bilder/Texte fehlen oder verschoben erscheinen. Natel: 079 680 95 71 Wenn sie auf Google Chrome wechseln ist alles einwandfrei dargestellt. Telefon: 081 733 36 33 Besten Dank und viel Spass mit meiner Homepage.
Die Homepage wurde erstellt am: 01.02.2015
Aktualisiert am: laufend